Geländeordnung
des MSC Großheubach e.V.
1. Haftung
Die Benutzung des Trialübungsgeländes geschieht auf eigene Gefahr. Der Haftungsausschluss in Pos.6 wird durch die Unterschrift auf der Anmeldung zum Training akzeptiert.
2. Trainingszeiten
täglich eine Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang, allerdings spätestens bis 20:00 Uhr!!!
3. Anmeldung Training / Übernachtung
a) Die Anmeldung und das Bezahlen der Trainings- und Übernachtungsgebühren haben VOR dem Training zu erfolgen.
b) Die Anmeldung ist am Wochenende in der Trialhütte auf dem MSC Gelände bei Hermann Neukirchen oder unter der
Woche in bei
Zweiradsport-Neukirchen
Röllfelder Str. 13
63920 Großheubach
(Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 9:00 – 12:30 Uhr,
Mo-Di + Do-Fr: 14:00 – 18:00 Uhr,
Sa: 9:00 – 14:00 Uhr,
Mittwoch nachmittags und
Sonn- und Feiertags geschlossen)
möglich. Bei späterer Anreise unter der Woche ist die Anmeldung am nächsten morgen an einer der oben genannten
Stellen zu erledigen. Die Anmeldung ist sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Autos zu legen.
c) Schwarzfahren, also ohne Anmeldung, wird mit einer Strafe von 100,- EUR geahndet.
d) Diese Anmeldung wird bei Veranstaltungen des MSC Großheubach, wie z.B. DM, Hessentrial, TSG usw. nicht benötigt.
Die Gebühren für Begleitpersonen und Strom sind in dem Startgeld bereits enthalten. Das gilt nicht für Trainings-
Veranstaltungen, die nicht direkt durch den MSC Großheubach durchgeführt werden. Da sind auf jeden Fall die
Begleitpersonen und der Strom anzumelden und die Anmeldung sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen.
4. Zufahrt und Parken von Fahrzeugen / Anhänger
a) Die Fahrzeuge sind im Fahrerlager geordnet und platzsparend zu parken.
b) Die Rettungswege sind zwingend freizuhalten.
5. Befahren des Geländes / Verhaltensregeln auf dem Gelände
a) Jeder fährt auf eigenes Risiko.
b) Das Fahren mit Enduros, Crossern oder Quads ist verboten.
c) Im Fahrerlager ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
d) Das Befahren der Grünanlagen (Hänge im Fahrerlager, Zeltplätze, Wiese an der Herberts Ruh’) und sämtliche
Treppenaufgänge ist verboten
e) Das Befahren von abgesperrten Abschnitten ist verboten.
f) Das Befahren des Geländes ist nur mit einem geprüften Schutzhelm und entsprechender Schutzkleidung gestattet.
g) Das Befahren der angrenzenden Wege außerhalb des Clubgeländes mit Ausnahme der Zufahrt ist strengstens
verboten
h) Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Ausnahmefällen und bei Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten das
Gelände betreten und befahren.
i) Das Ablagern von Müll und Altreifen, sowie das verkippen von Ölen, Waschbenzin oder anderen Wassergefährdenden
Stoffen ist strengstens verboten.
j) Der Service und das betanken der Fahrzeuge ist nur auf einer Wasserdichten und Benzinfesten Unterlage oder auf
dem Tankplatz erlaubt.
k) Eigen angebrachtes Sektionsbaumaterial, wie Absperrbänder und Pfeile, sind nach dem Training/Veranstaltung
wieder zu entfernen.
l) Den Weisungen des / der Bevollmächtigten des MSC Großheubach ist folge zu leisten.
6. Haftungsausschluß
Die Geländenutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Die Nutzer erklären mit ihrer Unterschrift bei der Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit Training oder anderen Vereinsveranstaltungen entstehen, und zwar gegen -, die Geländepächter, die Geländeeigentümer; oder sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
7. Sonstiges
a) Geländebuchungen sind schriftlich mit unserem im Internet bereitgestellten Mietvertrag beim Vorstand einzureichen.
b) Lagerfeuer sind nur auf den vorgesehenen Plätzen erlaubt.
c) Hundekot ist zu beseitigen.
d) Der Müll ist wieder mitzunehmen oder es besteht die Möglichkeit einen Müllsack in der Trialhütte zu kaufen.
ZUWIDERHANDLUNGEN führen zu FAHRVERBOT, bzw. AUSSCHLUSS aus dem
MSC Großheubach.
Stand: 23.07.2010
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